Dagmar Braunschweig-Pauli M.A.
Sprecherin Deutsche SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken
Jodallergiker – Masken-Attest kann Ihr Leben retten!
Die gegenwärtige Masken-Pflicht führt auch Jodallergiker und Menschen mit jodinduzierten Atemwegserkrankungen in den Zwiespalt zwischen Gehorsam (bei Androhung eines hohen Bußgeldes) und sicherer Lebensgefahr: denn wenn Jodallergiker, Jodsensible und Schilddrüsenkranke der Masken-Pflicht nachkommen, können sie gleichzeitig mit den bekannten Atemwegserkrankungen wie Atemnot, entzündlichen Prozessen der oberen und unteren Atemwege, Asthma bronchiale, anaphylaktische Reaktionen, subkutanen Schwellungen von Haut und Schleimhäuten mit Glottis Ödem, erschwerter Inspiration bis Atemnot und Ersticken rechnen.
Einziger Ausweg aus dieser Gesundheits-Falle ist z.Zt. ein ärztliches Attest, daß der Betreffende aus gesundheitlichen Gründen der Lebensgefahr KEINE Maske tragen darf.
Viele Betroffene erhalten aber von ihren Ärzten kein Attest, so daß diese Menschen eigentlich nur entscheiden können, das Haus nicht zu verlassen, nicht einkaufen oder spazieren zu gehen.
Um sich trotzdem von der Maskenpflicht sowie Mund-Nasen-Bedeckung zu befreien, gibt es meiner Meinung nach noch den Ausweg, sich selbst z.B. wenn man in Baden-Württemberg lebt, auf den
1. § 3 Absatz (2) Nr. 2 der Corona Verordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 01.07.2020 zu berufen und zu erklären, "dass mir das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen und sonstigen Gründen nicht möglich und nicht zumutbar ist."
2. Es gibt weitere gesundheitliche, politische, religiöse und Vernunfts- Gründe, die mir das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich machen und auch nicht zumutbar sind.
a) "Gesundheitliche Gründe / Eingriff in Körperliche Unversehrtheit, Art 2 II S.1 GG:
- Freies Atmen mit Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich
- CO2 Rückatmung
- Fehlende Möglichkeit der ordnungsgemäßen Desinfektion der Mund-Nasen-Bedeckung gemäß der WHO Empfehlungen
- Feuchtes Klima unter der Mund-Nasen-Bedeckung, gerade bei Hitze
- Kopfschmerzen und Schwindel beim Tragen einer Maske.
b) Politische Gründe:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) ist mit meiner politischen" Überzeugung "nicht vereinbar, da die sog.
„Maskenpflicht“ für mich ein Symbol politischer Unterdrückung darstellt, gegen die ich protestiere.
c) Gesunder Menschenverstand / Infektionsschutz:
Die Masken bieten
keinerlei Schutz gegen Viren oder Bakterien und erzeugen ein falsches Gefühl von vermeintlicher Sicherheit.
Maskenpflicht ist Ländersache. Das zdf veröffentlichte am 30.08.2020 eine Übersicht über die Verpflichtung zur Maskenpflicht in allen Bundesländern unter: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-bundeslaender-lockerungen-100.html
Für den Freistaat Bayern gilt z.B. ab dem 09.09.2020 eine Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.09.2020 u.a. , Zitat: "... ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen ist in der Regel Maskenpflicht anzuordnen.“ (Zitiert aus https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-507/)
Es empfiehlt sich zudem, selber regelmäßig zur recherchieren, ob und wo sich Änderungen bei der Maskenpflicht ergeben haben bzw. ergeben werden.
Alle Angaben ohne Gewähr, da sich die Gesetzeslage jederzeit ändern kann.
Quellen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-507/
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-bundeslaender-lockerungen-100.html
Dagmar Braunschweig-Pauli M.A.: „Die Jod-Lüge. Das Märchen vom gesunden Jod. Lexikon der Jodkrankheiten, Herbig-Verlag, 2003/06/08/10/13, Kapitel: Atemwegserkrankungen S. 57ff.
Copyright by Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Trier, den 06.05.2020/12.09.2020 aktualisiert