... und dann kommt nur ein Mann und bläst auf dem Kamm.
Krankenkassenbeiträge in Deutschland mit dem durchjodierten Medizinbereich sind für Jodgeschädigte, als hätte jemand ein Orchester bestellt, und dann kommt nur ein Mann und bläst auf dem Kamm.
Jodschäden – von Jodallergie, jodinduzierten Autoimmunerkrankungen bis hin zu Krebs an allen Organen.- sind in der medizinischen Literatur bekannt.
Aber Jod als Krankheitsursache kommt seit Beginn der neunziger Jahre in der Diagnostik und Therapie unseres Gesundheitssystems praktisch nicht mehr vor.
Gleichzeitig werden Lebens- und Futtermittel auf politischem Druck fast vollständig jodiert.
In RLP, Bayern und Baden - Württemberg darf sogar der Gefahrenstoff Silberjodid in die Atmosphäre ausgebracht werden, wodurch die Atemluft in diesen drei Bundesländern ebenfalls lebensgefährlich wird.
Menschen, die dieses zusätzliche Jod aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen, können nur noch sehr wenige deutsche Lebensmittel essen und in den genannten Bundesländern oft nicht mehr ohne Lebensgefahr atmen. Auch der medizinische Bereich wird für sie zur Jodfalle.
Denn Jod findet sich oft in Medikamenten, Desinfektionsmitteln, Verbandszeug, Impfungen, Diagnostika und vollständig in der Sondennahrung.
Auch kommt in Deutschland nur ein jodhaltiges Röntgenkontrastmittel zur Anwendung, so daß Menschen mit Jodunverträglichkeit z.B. keine Herzkathederuntersuchung machen lassen können.
Menschen, die kein Jod vertragen, sind in Deutschland nicht nur fast vollständig aus der Ernährung und – in drei Bundesländern - der Frischluft ausgeschlossen, sondern meist auch aus der allgemeinen medizinischen Diagnostik und Therapie.
Diese jahrzehntelange Diskriminierung und Ausgrenzung von Jodgeschädigten in der Gesundheitspolitik muß im Interesse der Gesundheit aller beendet werden.
Folgendes muß geschehen:
Jodschäden, oft auch aus der medizinischen Ausbildung entfernt und deshalb nicht diagnostiziert und nicht behandelt, müssen zu einer niedrigeren Beitragsbemessung von Krankenkassenbeiträgen für Jodgeschädigte führen, um der aktuellen Ausgrenzung der Jodgeschädigten aus der medizinischen Behandlung Rechnung zu tragen.
Es ist unakzeptabel, daß die durch die politische Zwangsmaßnahme „Jodprophylaxe“ verursachten Jodschäden ausschließlich zu Lasten der jodgeschädigten Menschen gehen.
Jodgeschädigte werden zwar gleichberechtigt an den hohen Krankenkassenbeiträgen beteiligt, erhalten aber für diese extrem hohen Beiträge keine auch nur annähernd adäquate Leistung.
Als Sprecherin der Deutschen SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreoskranken fordere ich auf der Basis von GG2,2: „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ sowie dem geltenden Medizinrecht, daß
1. jodinduzierte Erkrankungen in Deutschland wieder – wie vor der Zwangsjodierung - wahrheitsgemäß als jodinduziert in die Lehre, Diagnostik und Therapie aufgenommen werden und
2. sämtliche Krankenkassenbeiträge für Jodgeschädigte - auf Grund der ihnen aufge-zwungenen gesundheitspolitischen Maßnahme „Jodprophylaxe“ - abgesenkt werden und die Grenze von höchstens 5% des monatlichen Einkommens nach Steuern nicht überschreiten dürfen, und
3. Jodgeschädigte – ohne bürokratische Hürden – von der Krankenversicherungspflicht befreit werden, damit sie sich von dem auf diese Weise ersparten Geld eine angemessene medizinische Behandlung im Ausland leisten können.
Beispiel: Die Situation der Jodgeschädigten mit den aktuellen Krankenkassenbeiträgen und den vielfach für Jodgeschädigte gar nicht zu gebrauchenden jodierten Diagnostika, Medikamenten und Therapien, entspricht jemandem, der ein Orchester bestellt und bezahlt hat, und dann kommt nur ein Mann und bläst auf dem Kamm.J
©Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Sprecherin Deutsche SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken, 08.01.2025