Alle hier veröffentlichten Texte der Sprecherin der Deutschen SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyroreosekranken, Dagmar Braunschweig-Pauli M.A. zur Coronapolitik der Bundesregierung sind eine Dokumentation der jeweiligen Situation der sowieso schon extrem belasteten Jodgeschädigten der politisch durchgezogenen Zwangsjodierung seit 1985/86 unter den zusätzlich noch einschränkenden Coronamaßnahmen zwischen März 2020 und Frühsommer 2023.
Texte und Links sind original und nicht aktualisiert. Sie geben den Zustand des entsprechenden Zeitpunktes wider.
Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., 23. Juli 2024.
26.02.2022, Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Selfi während eines sogenannten "Corona-Spazierganges" auf dem Trierer Viehmarktplatz. Sie trägt darauf eine weiße OP-Maske, die einzige im Handel erhältliche Maske ohne nachweislich jodhaltige Additive. Das Atmen an sich war erschwert
Dagmar Braunschweig-Pauli M.A. 54296 Trier, den 06.10.2020
Maskenpflicht, versus hoher Sauerstoffbedarf bei Schilddrüsenerkrankungen
I. Maskenpflicht
Seit Beginn der Maskenpflicht erhält die Deutsche SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken vermehrt Hinweise von Jodallergikern und Menschen mit Überfunktion und Morbus Basedow dergestalt, daß dem Tragen der Masken im Alltag, beim Einkaufen, Busfahren etc. Herzrasen, schwere Atemnot und Erstickungsanfälle folgen.
Schon nach wenigen Minuten des Maskentragens kommt es bei Menschen mit Jodallergie, Schilddrüsenüberfunktion und Morbus Basedow zu Druckgefühl im Hals auf der Höhe der Schilddrüse. Dieses Druckgefühl im Hals hält u.U. längere Zeit an, auch nach dem Abnehmen der Maske.
Weitere Folgen des Maskentragens sind Herzrasen, erhöhter Puls, Wärmestauung und Verminderung der Konzentrationsfähigkeit, Schwindelgefühle bis zu somnambulen Zuständen und Atemnot bis zu Erstickungsanfällen, die mit Todesangst verbunden sind.
Der Schilddrüsenspezialist Prof. Dr. med. Rainer Hehrmann schreibt über den erhöhten Pulsschlag bei Schilddrüsenüberfunktion: „Diese rasche Pulsschlagfolge führt dazu, daß das Herz nicht mehr so effektiv pumpen kann wie bei ruhigem, regelmäßigem Pulsschlag. In der Konsequenz führt dies zu den Zeichen einer Herzschwäche mit Rückstau des Blutes und damit von Flüssigkeit in die Lunge und auch in die anderen Organe, insbesondere die Extremitäten. Klinisch äußert sich das darin, daß die Patienten unter Luftnot klagen,“(s. Hehrmann, Prof. Dr. med. Rainer: Schilddrüsenerkrankungen. Ursachen, Erkennen, Verhütung und Behandlung, Stuttgart 1995, S. 25f: , „Die Schilddrüsenhormone sind im gesamten Organismus für einen normalen Ablauf der verschiedenen physiologischen Vorgänge erforderlich und führen in der Regel zu einer Aktivierung von Stoffwechselprozessen und damit auch zu einem vermehrten Verbrauch von Sauerstoff und Energie.“, derselbe zum hohen Pulsschlag S. 110f.)
Betroffene fühlen sich infolge dieser gravierenden Masken-Wirkungen schwach und nicht mehr voll oder sogar gar nicht mehr arbeitsfähig.
Alle genannten Symptome halten nach dem Abnehmen der Maske oft längere Zeit an.
In Einzelfällen blieb auch noch an den folgenden Tagen ein Druckgefühl im Schilddrüsenbereich zurück, zudem ein Gefühl der Erschöpfung und Abgeschlagenheit und das krampfartige Bedürfnis, tief einzuatmen und nach Luft zu ringen.
Benommenheit und somnambuler Zustand können bei einem krisenhaften Verlauf zum oft letal (=tödlich) verlaufenden Koma führen.
Die schwerste Atemnot mit akuter Erstickungsgefahr kann zu einem vollständigen Kehlkopfverschluß führen, einem Ödem des Kehlkopfes, dem Larynx-Ödem, bei dem praktisch kein Sauerstoff mehr eingeatmet werden kann.
Betroffene eines totalen Kehlkopfverschlußes berichten von einer totalen Sauerstoffblockade innerhalb von Sekunden, bei der der Betroffene blaurot anläuft und auf Grund des plötzlich fehlenden Sauerstoffs zusammenbricht.
Dem in Todesnot einsetzenden krampfhaften Einatmen, ohne daß dadurch jedoch Sauerstoff in die Lunge geraten kann, folgt beim Ausatmen des restlichen Sauerstoffes ein durchdringender Pfeifton. Es besteht akute Lebensgefahr durch Ersticken.
Auf der Basis der medizinischen Quellen kann man sagen, daß nahezu alle Schilddrüsenkranken - das sind in Deutschland über 33 % der Bevölkerung - infolge der Jodierung einen erhöhten, sozusagen jodinduzierten Sauerstoffbedarf haben.
Jetzt befinden sich diese Schilddrüsenkranken in einer Zwickmühle: einerseits können sie der Jodierung fast nicht ausweichen und entwickeln durch die jodgetriggerten Schilddrüsenhormone gezwungener Maßen die meist jodinduzierten Erkrankungen und in ihrer Folge einen ebenso unausweichlichen erhöhten Sauerstoffbedarf.
Andererseits unterliegen sie der atmungsbehindernden Maskenpflicht, was bei ihrem - meist - jodinduzierten hohen Sauerstoffbedarf kontraproduktiv ist.
Schilddrüsenkranke mit erhöhtem Sauerstoffbedarf werden durch die Maskenpflicht gezwungen, viel weniger Sauerstoff aufzunehmen als ihrem - zudem noch jodinduzierten - erhöhten Sauerstoffbedarf entspricht.
II. Inhaltstoffe medizinischer Hilfsstoffe
Von verantwortlichen Politikern wird immer wieder betont, daß die aktuellen Maßnahmen von u.a. FFP2-Maskenpflicht und auch PCR-Tests FÜR die Erhaltung der Gesundheit der Menschen nötig seien.
Über die FFP2-Masken wird gesagt, daß sie hauptsächlich den Träger schützen soll.
Deshalb versteht es sich ja von selbst, daß niemandem eine FFP2-Maske verpflichtend gemacht werden kann, wenn diese auf Grund ihrer chemischen Zusatzstoffe für den notgedrungenen FFP2-Maskenträger selbst zur Gesundheitsgefährdung oder sogar zur akuten Lebensgefahr werden kann.
Das ist tatsächlich der Fall, wenn die verpflichtenden medizinischen Hilfsstoffe wie die FFP2-Masken oder PCR-Tests chemische Zusätze (= Additive) enthalten, auf die Menschen mit Allergien und speziellen Empfindlichkeiten, z.B. der Empfindlichkeit gegen Jod, Formaldehyd oder Nickel mit Gesundheitsschäden oder akuter Lebensgefahr infolge eines allergischen Schockes reagieren.
Jodhaltige Inhaltstoffe
FFP2-Masken enthalten u.a. Jodpropinylbutylcarbamat, Nickel und Formaldehyd*
*Quelle: Klimek I. et al.: Kontaktallergie auf FFP2-Maske … Laryngo-Rhino-Otol-2020;99:475-477.
PCR-Tests enthalten – über das jodierte Viehfutter - jodhaltiges Rinderserumalbumin und Gelatine.
** http://www.chemgapedia.devsengine/vlu/vsc/de/ch/16/biochem/pcr/pcr_einfuehrung/
PCR-Tests müssen in Wirklichkeit gar nicht per Stäbchen in die Nase durchgeführt werden, was sehr schmerzhaft ist undin belegten Fällen dazu geführt hat, daß die Gehirnschranke durchstoßen worden ist, sondern "Speichelreste am Wasserglas reichen für eine PCR aus. ... die Methode ist extrem einfach und schnell durchzuführen." (a.a.O.)
Im Februar 2021 wurde über die internationale Presse folgendes veröffentlicht: "Die FDA (Food and Drug Administration) entzog am 2. Februar 2021 etwa 200 Herstellern von Corona-Tests offenbar die Zulassung. Manche Hersteller haben mehrere Test-Kits entzogen bekommen. Dies erfuhr WIM auf der Suche nach möglichen Kontamination von PCR-Test-Kits aktiv direkt auf den Seiten der FDA." Zitiert nach WIM vom 10.02.2021_WIM_https://wim-zeitung.de/warum-entzog-us-behoerde-fda-gestern-ueber-200-corona-test-kits-die-zulassung-auch-pcr-tests-betroffen/*
https://www.fda.gov/media/135659/download
Alle Menschen, die bestimmte Inhaltstoffe wie die oben genannten Jodverbindungen in den benutzten medizinischen Hilfsmitteln nicht vertragen, können auf diese allergisch in Form eines allergischen (=anaphylaktischen) Schocks reagieren.
Allergische = anaphylaktische Schocks bedeuten lebensbedrohliche Zustände, die sofort in intensivmedizinische Behandlung gehören, da die Gefahr der akuten Erstickung durch einen kompletten Kehlkopfverschluß (= Larynx-Ödem) und eines Kreislaufkollapses besteht (s. Rote Liste, S. 1).
III. Hoher Sauerstoffbedarf bei Schilddrüsenerkrankungen
Wahrscheinlich wissen es selbst die meisten Jodgeschädigten nicht, daß sie durch ihre jodinduzierte Schilddrüsenerkrankung einen erhöhten Sauerstoffbedarf haben, durch den sie, wenn sie die Maskenpflicht befolgen müssen, in akute Lebensgefahr durch Ersticken geraten können.
Vom zusätzlichen Jod in den Lebens- und Futtermitteln aufgrund der sogenannten „Jodsalzprophylaxe“ wird folgende Kettenreaktion ausgelöst: das zusätzliche Jod - über den individuellen Bedarf hinaus - stimuliert die Schilddrüse, so daß sie vermehrt Schilddrüsenhormone ausschüttet.
Die jodinduziert vermehrten Schilddrüsenhormone verursachen einen höheren Energiestoffwechsel und einen höheren Sauerstoffbedarf.
Schilddrüsenhormone können den Sauerstoffverbrauch also steigen, aber auch sinken lassen, wie bei Schilddrüsenunterfunktion und Morbus Hashimoto.
Der steigende Sauerstoffbedarf vieler Menschen wird in Deutschland seit 1985 durch zusätzliches Jod in Futtermitteln und seit Anfang der neunziger Jahre in Salz verursacht, so daß durch das zusätzliche Jod die Produktion von Schilddrüsenhormonen und dadurch auch der höhere Sauerstoffbedarf dauerhaft gesteigert werden.
„Schilddrüsenhormone“ wirken „stoffwechselsteigernd: Sauerstoff – und Energieverbrauch sowie Thermogenese erhöhen sich unter ihrem Einfluss.“ (s. www.amboss.com/wissen/schiilddrüse)
Eine durch die Jodierung gesteigerte Schilddrüsenhormonproduktion haben beispielsweise alle diejenigen Menschen, bei denen das zusätzliche Jod in den Lebensmitteln z.B. eine Jodallergie, eine Überfunktion (=Hyperthyreose) der Schilddrüse, sogenannte „Heiße Knoten“ und die Autoimmunerkrankung Morbus Basedow verursacht oder verstärkt hat.
Und dies ist der Punkt, bei dem die seit über dreißig Jahren in Deutschland praktizierte gesundheitspolitische Maßnahme der sogenannten „Jodsalzprophylaxe“ mit der gegenwärtigen Maskenpflicht zwangsläufig kollidieren muß.
Es ist in der Medizin unbestritten, daß durch das Tragen von Masken das Einatmen deutlich erschwert wird.
Man muß ja gegen den Widerstand der Masken einatmen.
Das Einatmen gegen den Widerstand der Maske erfordert eine größere Anstrengung und ist gleichzeitig mit einer verminderten Sauerstoffaufnahme verbunden.
Man kann also durchaus sagen, daß Menschen infolge des Maskentragens weniger Sauerstoff aufnehmen können.
Ebenso unbestritten ist es in der Medizin, daß die Menschen mit - oft - jodinduzierten Schilddrüsenerkrankungen infolge der durch die Jodzusätze erhöhten Schilddrüsenhormonproduktion auch einen erhöhten Sauerstoffbedarf haben.
Dasselbe gilt auch bei nicht jodinduzierten Schilddrüsenüberfunktionen, Morbus Basedow und Heißen Knoten.
Diese bereits seit drei Jahrzehnten jodgeschädigten Menschen, die seit Beginn der Zwangsjodierung fast keine deutschen, weil meist jodierten Lebensmittel – auch im Biobereich - mehr essen können, sehen sich nun zusätzlich zur existentiell bedrohlichen Ernährungssituation auch noch durch die Maskenpflicht mit der neuen Gefahr des Erstickens konfrontiert.
Literatur
Giftnotruf Nürnberg, 06.08.1998: „Kaliumjodid und Natriumjodid: „Toxizität.“
Hehrmann, Prof. Dr. med. Rainer: Schilddrüsenerkrankungen. Ursachen, Erkennen, Verhütung und Behandlung, Stuttgart 1995, S. 25f: , „Die Schilddrüsenhormone sind im gesamten Organismus für einen normalen Ablauf der verschiedenen physiologischen Vorgänge erforderlich und führen in der Regel zu einer Aktivierung von Stoffwechselprozessen und damit auch zu einem vermehrten Verbrauch von Sauerstoff und Energie.“, derselbe zum hohen Pulsschlag S. 110f.
Pfannenstiel, Prof. Dr. med. Peter/ Schwarz, Dr. phil. Werner: Nichts Gutes im Schilde. Krankheiten der Schilddrüse, Stuttgart 1994, S. 36f.
www.amboss.com/wissen/schiilddrüse
Braunschweig-Pauli M.A., Dagmar: Die Jod-Lüge. Das Märchen vom gesunden Jod, Herbig-Verlag München 2003/2006/2008/2010/2013, s. Larynx-Ödem, S.146.
https://www.ncbi.nl,.nih.gov/pmc/articles/PMC7356076/
http://www.chemgapedia.devsengine/vlu/vsc/de/ch/16/biochem/pcr/pcr_einfuehrung/
https://wim-zeitung.de/warum-entzog-us-behoerde-fda-gestern-ueber-200-corona-test-kits-die-zulassung-auch-pcr-tests-betroffen/
https://www.fda.gov/media/135659/download
©Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., Sprecherin Deutsche SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken, 06. Oktober 2020/aktualisiert am 22.02.2021.
Warum die Corona-Erkrankung keine Grundgesetzänderung von GG1,1, „Schutz der Menschenwürde“ und GG2,2, „ Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ rechtfertigt.
Zur wissenschaftlichen Faktenlage der sogenannten „Corona-Pandemie“ stelle ich hier drei Links zu Videos und Informationen zur Verfügung, aus denen ersichtlich wird, daß man die offiziellen Statistiken unbedingt hinterfragen und aller Wahrscheinlichkeit nach schnellst möglichst korrigieren muß:
https://www.youtube.com/watch?v=-inX5GZkH_M
https://gloria.tv/post/EQ4CtBnm9bBt3cNMzGSNLa9S6
Viele Betroffene, die sich an die Deutsche SHG der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranke wenden äußern sich auch über die gegenwärtige Corona-Situation. Tenor aller Meinungen ist, Zitat: „Wovon soll uns diese Corona- Hysterie ablenken?“
In diesem Zusammenhang ist es interessant, sich die politischen Grundgesetzänderungen anzuschauen, die angesichts einer ja nur vorübergehenden Erkrankung als unverhältnismäßig und totalitär und möglicherweise längerfristig, also länger als die Corona-Krise dauern wird, angesehen werden dürfen.
Wie lange diese jetzt angekündigten Grundgesetzänderungen z.B. im Hinblick auf Zwangsimpfungen und die damit einhergehende Einschränkung des Grundrechtes „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ offenbar schon im Gespräch sind, zeigt meines Erachtens das sogenannte „Masernschutzgesetz“, Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/13452, S. 41: „Zu Artikel 1 Nummer 7 (§13 Absatz 4 IfSG). In Artikel 1 Nummer 7 ist § 13 Absatz 4 wie folgt zu fassen: „(4) Zum Zwecke der Feststellung einer überdurchschnittlichen Sterblichkeit (Mortalitätssurveillance) übermitteln die statistischen Ämter der Länder ab dem 1. Juli 2020 den zuständigen Landesgesundheitsbehörden die ihnen durch die Standesämter übermittelten Sterbefälle am folgenden Arbeitstag.
Die statistischen Ämter der Länder bereiten dafür die eingehenden Einzeldaten auf und nehmen dabei eine Mehrfachfallprüfung vor.
Folgende Daten werden übermittelt: 1. Geschlecht der verstorbenen Person, 2. Jahr und Monat der Geburt der verstorbenen Person, 3. Todestag oder Todeszeitraum, 4. Landkreis oder kreisfreie Stadt des Sterbeortes, bei im Ausland verstorbenen Person den Staat des Sterbeortes, 5. Landkreis oder kreisfreie Stadt des letzten Wohnortes der verstorbenen Person. … Inwiefern eine Anpassung von § 16 Bundesstatistikgesetz bezüglich der Geheimhaltung erforderlich ist, muss in diesem Zusammenhang geprüft und nötigenfalls berücksichtig werden.“
Verfassungsklage ist in Vorbereitung
Eine Verfassungsklage gegen die Grundrechtsveränderung dieser in jedem Fall der gesetzgebenden Gewalt entzogenen Grundrechte „Schutz der Menschenwürde“ und „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit* ist in Vorbereitung.
·
Das Grundrecht Artikel 2, Absatz 2: "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" schließt eingedenk der
Medizingräuel der Nazis medizinische Zwangsmaßnahme ausnahmslos aus.
Das GG 2,2 wurde bewußt als Reaktion auf die medizinischen Gräuel der Nazimedizin nach 1945 neu geschaffen, um eine Wiederholung der medizinischen Willkür und Menschenverachtung zu verhindern,
darunter auch Zwangsimpfungen (s. Ernst Klee: Ausschwitz. Die NS-Medizin und ihre Opfer, Fischer-Verlag 1197, S, 22 Kapitel „Abspritzen“)
· Das Grundrecht Art. 2, Abs. 2: "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" ist unantastbar.
"Soweit es reicht, dürfen Leben und körperliche Unversehrtheit in keinem Fall angetastet werden und sind sie wegen Art. 79 Abs. 3 sogar der Disposition des verfassungsändernden
Gesetzgebers entzogen." (zitiert aus: Pieroth/Schlink: Grundrechte. Staatsrecht II, 20. neubearb. aufl. Heidelberg 2004, S. S. 96)
"Impfzwang" wird unter "Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit..." direkt genannt. (s. BVerwGE 9, 78779), zitiert aus: Pieroth/Schlink: Grundrechte. StaatsrechtII, 20. neubearb. Aufl.
Heidelberg 2004,ebend. S. 94.
Karlsruher Urteil zu GG1,1: Schutz der Menschenwürde
Es gibt bereits ein gültiges Urteil über eine frühere geplante Einschränkung der unverletzlichen Grundrechte, Art. 1 Abs. 1: „Schutz der Menschenwürde“ und Art. 2 Abs. 2: „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ aus dem Jahre 2006.
· 2006 Urteil Karlsruhe: „Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich,“ so Hans-Jürgen Papier, Gerichtspräsident des Karlsruher Verfassungsgerichtes, zitiert in Artikel: „Karlsruhe verbietet Flugzeug-Abschuß“, Fränkischer Tag, 16. Februar 2006.
Unsere Politiker erinnern immer wieder an die Naziverbrechen und fordern, daß sich solche Verbrechen
gegen die Menschlichkeit nicht mehr wiederholen dürfen. Nein, das dürfen sie wirklich nicht! Und genau deshalb darf es keine Grundgesetzänderungen der unverletzlichen Grundrechte GG1,1:
Schutz der Menschenwürde und GG2,2,: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geben. Selbstverständlich auch nicht wegen Corona!
Copyright by Dagmar Braunschweig-Pauli M.A., 26.03.2020